Nomen est omen
Die offizielle Bezeichnung unserer Schule ist: "Schule des Landes Hessen mit Förderschwerpunkt kranke Schülerinnen und Schüler am Universitätsklinikum Marburg". Darin sind die rechtliche Stellung sowie der Aufgabebereich unserer Schule bereits ausgedrückt.
Die Schule ist eine öffentliche Schule, die alle schulpflichtigen Kinder ihres Einzugsbereiches beschulen muss, und zwar nach geltenden Schulgesetzen und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. (insbesondere Hess. Schulgesetz, § 49 ff ,,sonderpädagogische Förderung'', Richtlinien für Unterricht und Erziehung kranker Schülerinnen und Schüler, Erlass vom 22.02.2002 des Hess. Kultusministeriums, u.v.m.)