Schule am Ortenberg / der Philipps-Universität Marburg

Unterrichtsinhalte

Nach dem Schulgesetz sind wir gehalten, dem Unterricht die jeweils geltenden Bildungsstandards und Inhaltsfelder der Schulform zu Grunde zu legen, aus der unsere Schüler kommen. Das sind alle Schulformen, die wir in Hessen kennen, also Grund-, Haupt- und Realschule, Gymnasium und Sonderschulen, in Ausnahmen auch berufliche Schulen.

Wir sind verpflichtet mit den Heimatschulen Kontakt zu halten, um über die Unterrichtsinhalte sowie über die besonderen pädagogischen Belange gegenseitig zu informieren. Schülerpatienten erhalten nur dann Unterricht durch unsere Schule, wenn der behandelnde Arzt dies ausdrücklich gestattet. Die enge Kooperation mit der Klinik und der Heimatschule ist nicht allein dienstlich vorgeschrieben, sondern erscheint uns unerlässlich.