Schule am Ortenberg / der Philipps-Universität Marburg

Kids haben Rechte

Auch wenn Kinder schwer krank sind und lange Zeit nicht am Unterricht ihrer Heimatschule teilnehmen können, verlieren sie nicht das Grundrecht auf staatliche Bildung und Erziehung. Auch die Schulpflicht erlischt nicht automatisch bei der Einweisung in eine Klinik.

Hier erfüllt unsere Schule den staatlichen Bildungsauftrag und unterliegt wie alle öffentlichen Schulen der Schulgesetzgebung und der staatlichen Schulaufsicht. In unserer Schule können und sollen es die Kinder und Jugendlichen manchmal vergessen, dass sie "krank" sind, für die Lehrerinnen und Lehrer muss diese Tatsache jedoch stets präsent sein.