Schule am Ortenberg / der Philipps-Universität Marburg

Kids haben Rechte

Auch wenn Kinder schwer krank sind und lange Zeit nicht am Unterricht ihrer Heimatschule teilnehmen können, verlieren sie nicht das Grundrecht auf staatliche Bildung und Erziehung. Auch die Schulpflicht erlischt nicht automatisch bei der Einweisung in eine Klinik.

Hier erfüllt unsere Schule den staatlichen Bildungsauftrag und unterliegt wie alle öffentlichen Schulen der Schulgesetzgebung und der staatlichen Schulaufsicht. In unserer Schule können und sollen es die Kinder und Jugendlichen manchmal vergessen, dass sie "krank" sind, für die Lehrerinnen und Lehrer muss diese Tatsache jedoch stets präsent sein.

Wenn ein Kind ...

Wenn ein Kind kritisiert wird, lernt es, zu verurteilen.
Wenn ein Kind angefeindet wird, lernt es, zu kämpfen.
Wenn ein Kind verspottet wird, lernt es, schüchtern zu sein.
Wenn ein Kind beschämt wird, lernt es, sich schuldig zu fühlen.
Wenn ein Kind verstanden und toleriert wird, lernt es, geduldig zu sein.
Wenn ein Kind ermutigt wird, lernt es, sich selbst zu vertrauen.
Wenn ein Kind gelobt wird, lernt es, sich selbst zu schätzen.
Wenn ein Kind gerecht behandelt wird, lernt es, gerecht zu sein.
Wenn ein Kind geborgen lebt, lernt es, zu vertrauen.
Wenn ein Kind anerkannt wird, lernt es, sich selbst zu mögen.
Wenn ein Kind in Freundschaft angenommen wird, lernt es, in der Welt Liebe zu finden.
(Quelle unbekannt)